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Die Auflassung im Grundbuch ist ein zentraler Schritt beim Eigentumswechsel an einer Immobilie. Sie markiert den rechtlich verbindlichen Moment, in dem Verkäufer und Käufer die Übertragung des Eigentums erklären. Gleichzeitig bereitet sie die spätere Eintragung im Grundbuch vor, die den Eigentumswechsel endgültig besiegelt. In diesem Leitfaden erklären wir verständlich, was unter der Auflassung im Grundbuch zu verstehen ist, welche Voraussetzungen gelten, wie der Ablauf typischerweise aussieht und welche Kosten damit verbunden sind. Zusätzlich liefern wir praxisnahe Tipps, damit Sie Fehler vermeiden und den Prozess zügig durchlaufen.
Was bedeutet Auflassung im Grundbuch?
Die Auflassung im Grundbuch ist eine formale Willenserklärung der beteiligten Parteien (in der Regel Verkäufer und Käufer) gegenüber dem Notar, die den Eigentumswechsel am Grundstück oder der grundbuchfähigen Immobilie bestätigt. Ohne eine rechtsgültige Auflassung erfolgt keine Änderung im Grundbuch. Die Auflassung kann auch als finales Einigungsakt bezeichnet werden, der dem späteren Eintrag ins Grundbuch vorausgeht. Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird der Käufer rechtlich Eigentümer der Immobilie. Die Auflassung selbst schafft kein unmittelbares Eigentum im Grundbuch; sie bereitet lediglich die spätere Eintragung vor und macht diese rechtlich möglich.
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